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04 / Verkehrsrecht

Ihr Recht nach einem Verkehrsunfall konsequent durchsetzen.

Von der Schadensregulierung gegenüber der gegnerischen Versicherung bis zur Deckungsanfrage bei Ihrer eigenen Rechtsschutzversicherung: Wir vertreten Ihre Ansprüche nach einem Verkehrsunfall, in enger Zusammenarbeit mit unabhängigen Kfz-Sachverständigen.

Themen im Überblick

Unfallschaden an einer Fahrzeugfront, dokumentiert für die Schadensregulierung

Ablauf der Unfallregulierung

  1. 01

    Unfallaufnahme und Beweissicherung

    Polizeibericht, Fotos der Unfallstelle und Zeugenangaben bilden die Grundlage jeder späteren Anspruchsstellung.

  2. 02

    Kfz-Sachverständigengutachten

    Ein unabhängiges Gutachten dokumentiert Schadenshöhe, Reparaturweg und Wertminderung und ist Grundlage für die Regulierung.

  3. 03

    Anspruchsstellung gegenüber der Versicherung

    Wir machen sämtliche Ansprüche, etwa Reparaturkosten, Nutzungsausfall und Schmerzensgeld, gegenüber der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung geltend.

  4. 04

    Verhandlung und Regulierung

    Wir prüfen das Regulierungsangebot der Versicherung und verhandeln nach, wenn Haftungsquote oder Schadenshöhe strittig sind.

  5. 05

    Klage, falls erforderlich

    Reguliert die Versicherung nicht vollständig, setzen wir Ihre Ansprüche gerichtlich durch.

Häufige Fragen

Wer zahlt das Kfz-Sachverständigengutachten nach einem Unfall?

Bei eindeutiger Haftung des Unfallgegners trägt dessen Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten für ein unabhängiges Gutachten.

Muss ich das Regulierungsangebot der gegnerischen Versicherung annehmen?

Nein. Versicherungen bieten häufig zunächst weniger an, als tatsächlich zusteht. Wir prüfen jedes Angebot, bevor Sie es annehmen.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten?

In den meisten Fällen ja, sofern eine entsprechende Deckung besteht. Wir stellen die Deckungsanfrage für Sie.

Unser Service

  • Zusammenarbeit mit unabhängigen Kfz-Sachverständigen
  • Durchsetzung von Reparaturkosten, Nutzungsausfall und Schmerzensgeld
  • Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung
  • Verhandlung mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Vertretung auch bei strittiger Haftungsquote und vor Gericht

Bei eindeutiger Haftungslage trägt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten des Sachverständigengutachtens und der anwaltlichen Vertretung, nicht Sie.

Eine frühzeitige Beratung spart Zeit, Kosten und Nerven.

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