04 / Verkehrsrecht
Ihr Recht nach einem Verkehrsunfall konsequent durchsetzen.
Von der Schadensregulierung gegenüber der gegnerischen Versicherung bis zur Deckungsanfrage bei Ihrer eigenen Rechtsschutzversicherung: Wir vertreten Ihre Ansprüche nach einem Verkehrsunfall, in enger Zusammenarbeit mit unabhängigen Kfz-Sachverständigen.
Themen im Überblick
- Verkehrsunfall
- Schadensregulierung
- Personenschaden
- Schmerzensgeld
- Kfz-Sachverständigengutachten
- Nutzungsausfall
- Mietwagenkosten
- Wertminderung
- Reparaturkosten
- Rechtsschutzversicherung
- Haftungsquote
- Verkehrsstrafrecht
Kurz-Check: Was gilt in Ihrer Situation?
Allgemeine rechtliche Einordnung typischer Situationen auf Grundlage der aktuellen Gesetzeslage. Ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Wer haftet nach einem Verkehrsunfall?
Der Halter eines Kraftfahrzeugs haftet grundsätzlich verschuldensunabhängig für Schäden, die beim Betrieb seines Fahrzeugs entstehen; ausgeschlossen ist dies nur bei höherer Gewalt. Sind mehrere Fahrzeuge beteiligt, richtet sich die Verteilung der Haftung nach dem jeweiligen Verursachungsanteil.
Rechtsgrundlage: § 7, § 17 StVG
Wie lange habe ich Zeit, meine Ansprüche geltend zu machen?
Schadensersatzansprüche verjähren regelmäßig nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von Schaden und Schädiger Kenntnis erlangt haben. Achtung: Für die Meldung an Ihre eigene Kfz-Haftpflichtversicherung gilt eine deutlich kürzere Frist von nur einer Woche, wenn Umstände vorliegen, die Ihre eigene Haftung begründen könnten.
Rechtsgrundlage: § 195, § 199 BGB; § 104 VVG
Unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung. Bei einer bevorstehenden Frist empfehlen wir, sich umgehend bei uns zu melden.
Muss ich das Angebot der gegnerischen Versicherung einfach annehmen?
Nein. Bei eindeutiger Haftungslage können Sie statt einer Reparatur den dafür erforderlichen Geldbetrag verlangen; dazu zählt nach ständiger Rechtsprechung auch ein unabhängiges Sachverständigengutachten sowie die freie Wahl von Werkstatt und Sachverständigem. Ein zu niedriges Regulierungsangebot sollten Sie vor der Annahme prüfen lassen.
Rechtsgrundlage: § 249 BGB; Rechtsprechung zur freien Sachverständigen- und Werkstattwahl
Sie erkennen sich wieder?
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Ablauf der Unfallregulierung
- 01
Unfallaufnahme und Beweissicherung
Polizeibericht, Fotos der Unfallstelle und Zeugenangaben bilden die Grundlage jeder späteren Anspruchsstellung.
- 02
Kfz-Sachverständigengutachten
Ein unabhängiges Gutachten dokumentiert Schadenshöhe, Reparaturweg und Wertminderung und ist Grundlage für die Regulierung.
- 03
Anspruchsstellung gegenüber der Versicherung
Wir machen sämtliche Ansprüche, etwa Reparaturkosten, Nutzungsausfall und Schmerzensgeld, gegenüber der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung geltend.
- 04
Verhandlung und Regulierung
Wir prüfen das Regulierungsangebot der Versicherung und verhandeln nach, wenn Haftungsquote oder Schadenshöhe strittig sind.
- 05
Klage, falls erforderlich
Reguliert die Versicherung nicht vollständig, setzen wir Ihre Ansprüche gerichtlich durch.
Häufige Fragen
Wer zahlt das Kfz-Sachverständigengutachten nach einem Unfall?
Bei eindeutiger Haftung des Unfallgegners trägt dessen Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten für ein unabhängiges Gutachten.
Muss ich das Regulierungsangebot der gegnerischen Versicherung annehmen?
Nein. Versicherungen bieten häufig zunächst weniger an, als tatsächlich zusteht. Wir prüfen jedes Angebot, bevor Sie es annehmen.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten?
In den meisten Fällen ja, sofern eine entsprechende Deckung besteht. Wir stellen die Deckungsanfrage für Sie.
Unser Service
- Zusammenarbeit mit unabhängigen Kfz-Sachverständigen
- Durchsetzung von Reparaturkosten, Nutzungsausfall und Schmerzensgeld
- Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung
- Verhandlung mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung
- Vertretung auch bei strittiger Haftungsquote und vor Gericht
Bei eindeutiger Haftungslage trägt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten des Sachverständigengutachtens und der anwaltlichen Vertretung, nicht Sie.
Eine frühzeitige Beratung spart Zeit, Kosten und Nerven.
Fall vertraulich schildernWeitere Rechtsgebiete
Wirtschaftsstrafrecht
Diskrete Verteidigung bei Betrug, Untreue, Steuerstrafrecht und Compliance.
Zum Fachbereich 02Strafrecht
Konsequente Verteidigung bei Vorladung, Strafbefehl und Untersuchungshaft.
Zum Fachbereich 03Migration und Migrationsrecht
Aufenthalt, Einbürgerung, Familiennachzug und Fachkräfteeinwanderung.
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