01 / Wirtschaftsstrafrecht
Diskrete Verteidigung bei wirtschaftsstrafrechtlichen Vorwürfen.
Frühe Strategie zum Schutz persönlicher, beruflicher und wirtschaftlicher Interessen. Wir vertreten Unternehmen, Führungskräfte und Privatpersonen in allen Phasen des Verfahrens.
Themen im Überblick
- Betrug
- Untreue
- Steuerstrafrecht
- Insolvenzstrafrecht
- Korruption
- Geldwäsche
- Compliance
- Durchsuchung
- Beschlagnahme
- Ermittlungsverfahren
- Vorladung
- Vermögensabschöpfung
Kurz-Check: Was gilt in Ihrer Situation?
Allgemeine rechtliche Einordnung typischer Situationen auf Grundlage der aktuellen Gesetzeslage. Ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Ich habe eine Vorladung von Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten
Als Beschuldigter müssen Sie sich zur Sache nicht äußern und haben das Recht, bereits vor der Vernehmung einen Verteidiger zu befragen. Eine polizeiliche Vorladung müssen Sie grundsätzlich nicht befolgen; bei einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft besteht zwar eine Erscheinenspflicht, aber keine Aussagepflicht.
Rechtsgrundlage: § 136, § 163a StPO
Es gab eine Durchsuchung in meiner Firma oder bei mir zuhause
Eine Durchsuchung wird grundsätzlich vom Richter angeordnet; nur bei Gefahr im Verzug dürfen Staatsanwaltschaft oder Polizei selbst anordnen. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen, machen Sie keine Angaben zur Sache und kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt.
Rechtsgrundlage: § 102, § 105 StPO
Mein Konto wurde gesperrt oder Vermögen beschlagnahmt
Ein sogenannter Vermögensarrest sichert einen möglichen späteren Anspruch auf Einziehung von Taterträgen. Er ist keine Schuldfeststellung und kann gerichtlich überprüft werden.
Rechtsgrundlage: § 111e StPO
Sie erkennen sich wieder?
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Ersteinschätzung starten
Ablauf eines wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahrens
- 01
Anfangsverdacht und Vorermittlung
Behörden prüfen, ob zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen, oft ausgelöst durch Anzeigen, Betriebsprüfungen oder Kontrollmitteilungen.
- 02
Ermittlungsverfahren
Staatsanwaltschaft und Polizei ermitteln den Sachverhalt, häufig begleitet von Durchsuchung, Beschlagnahme oder einer Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung.
- 03
Zwischenverfahren
Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft über die Eröffnung des Hauptverfahrens.
- 04
Hauptverfahren
In der Hauptverhandlung wird der Vorwurf vor Gericht verhandelt. Eine sorgfältig vorbereitete Verteidigungsstrategie ist hier entscheidend.
- 05
Nach dem Urteil
Rechtsmittel wie Berufung oder Revision sowie Fragen der Vermögensabschöpfung können sich unmittelbar anschließen.
Häufige Fragen
Muss ich bei einer Betriebsprüfung sofort einen Anwalt hinzuziehen?
Nicht immer sofort, aber sobald sich Anhaltspunkte für ein Steuerstrafverfahren ergeben, sollten Sie unverzüglich anwaltlichen Rat einholen, bevor Sie sich äußern.
Was passiert bei einer Kontopfändung im Ermittlungsverfahren?
Das kann Ausdruck einer vorläufigen Vermögensabschöpfung sein. Wir prüfen die Rechtsgrundlage und legen, wo möglich, Rechtsmittel ein.
Können auch Unternehmen selbst strafrechtlich belangt werden?
Unmittelbar strafbar handeln natürliche Personen, doch gegen Unternehmen können Verbandsgeldbußen und Einziehung von Vermögensvorteilen verhängt werden.
Unser Service
- Sofortige Ersteinschätzung bei Durchsuchung, Beschlagnahme oder Vorladung
- Akteneinsicht und präzise Analyse der Vorwürfe
- Diskrete Mandatsführung mit geschützter Kommunikation
- Strategische Verteidigung in jeder Verfahrenslage
- Präventive Beratung und Compliance für Unternehmen
Bei einer Durchsuchung gilt: Ruhe bewahren, keine Angaben zur Sache machen und umgehend anwaltliche Hilfe kontaktieren.
Eine frühzeitige Beratung spart Zeit, Kosten und Nerven.
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