NIHAT KAYGALAK RECHTSANWALT

01 / Wirtschaftsstrafrecht

Diskrete Verteidigung bei wirtschaftsstrafrechtlichen Vorwürfen.

Frühe Strategie zum Schutz persönlicher, beruflicher und wirtschaftlicher Interessen. Wir vertreten Unternehmen, Führungskräfte und Privatpersonen in allen Phasen des Verfahrens.

Themen im Überblick

Kurz-Check: Was gilt in Ihrer Situation?

Allgemeine rechtliche Einordnung typischer Situationen auf Grundlage der aktuellen Gesetzeslage. Ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Ich habe eine Vorladung von Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten

Als Beschuldigter müssen Sie sich zur Sache nicht äußern und haben das Recht, bereits vor der Vernehmung einen Verteidiger zu befragen. Eine polizeiliche Vorladung müssen Sie grundsätzlich nicht befolgen; bei einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft besteht zwar eine Erscheinenspflicht, aber keine Aussagepflicht.

Rechtsgrundlage: § 136, § 163a StPO

Es gab eine Durchsuchung in meiner Firma oder bei mir zuhause

Eine Durchsuchung wird grundsätzlich vom Richter angeordnet; nur bei Gefahr im Verzug dürfen Staatsanwaltschaft oder Polizei selbst anordnen. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen, machen Sie keine Angaben zur Sache und kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt.

Rechtsgrundlage: § 102, § 105 StPO

Mein Konto wurde gesperrt oder Vermögen beschlagnahmt

Ein sogenannter Vermögensarrest sichert einen möglichen späteren Anspruch auf Einziehung von Taterträgen. Er ist keine Schuldfeststellung und kann gerichtlich überprüft werden.

Rechtsgrundlage: § 111e StPO

Sie erkennen sich wieder?

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Ablauf eines wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahrens

  1. 01

    Anfangsverdacht und Vorermittlung

    Behörden prüfen, ob zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen, oft ausgelöst durch Anzeigen, Betriebsprüfungen oder Kontrollmitteilungen.

  2. 02

    Ermittlungsverfahren

    Staatsanwaltschaft und Polizei ermitteln den Sachverhalt, häufig begleitet von Durchsuchung, Beschlagnahme oder einer Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung.

  3. 03

    Zwischenverfahren

    Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft über die Eröffnung des Hauptverfahrens.

  4. 04

    Hauptverfahren

    In der Hauptverhandlung wird der Vorwurf vor Gericht verhandelt. Eine sorgfältig vorbereitete Verteidigungsstrategie ist hier entscheidend.

  5. 05

    Nach dem Urteil

    Rechtsmittel wie Berufung oder Revision sowie Fragen der Vermögensabschöpfung können sich unmittelbar anschließen.

Häufige Fragen

Muss ich bei einer Betriebsprüfung sofort einen Anwalt hinzuziehen?

Nicht immer sofort, aber sobald sich Anhaltspunkte für ein Steuerstrafverfahren ergeben, sollten Sie unverzüglich anwaltlichen Rat einholen, bevor Sie sich äußern.

Was passiert bei einer Kontopfändung im Ermittlungsverfahren?

Das kann Ausdruck einer vorläufigen Vermögensabschöpfung sein. Wir prüfen die Rechtsgrundlage und legen, wo möglich, Rechtsmittel ein.

Können auch Unternehmen selbst strafrechtlich belangt werden?

Unmittelbar strafbar handeln natürliche Personen, doch gegen Unternehmen können Verbandsgeldbußen und Einziehung von Vermögensvorteilen verhängt werden.

Unser Service

  • Sofortige Ersteinschätzung bei Durchsuchung, Beschlagnahme oder Vorladung
  • Akteneinsicht und präzise Analyse der Vorwürfe
  • Diskrete Mandatsführung mit geschützter Kommunikation
  • Strategische Verteidigung in jeder Verfahrenslage
  • Präventive Beratung und Compliance für Unternehmen

Bei einer Durchsuchung gilt: Ruhe bewahren, keine Angaben zur Sache machen und umgehend anwaltliche Hilfe kontaktieren.

Eine frühzeitige Beratung spart Zeit, Kosten und Nerven.

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