02 / Strafrecht
Konsequente Strafverteidigung in jeder Verfahrenslage.
Schnelle Einschätzung, klare Verteidigungsstrategie und persönliche Begleitung: vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung und darüber hinaus.
Themen im Überblick
- Vorladung
- Strafbefehl
- Untersuchungshaft
- Körperverletzung
- Diebstahl
- Betrug
- Betäubungsmittelstrafrecht (BtM)
- Verkehrsstrafrecht
- Sexualstrafrecht
- Jugendstrafrecht
- Revision und Berufung
- Strafvollstreckung
Kurz-Check: Was gilt in Ihrer Situation?
Allgemeine rechtliche Einordnung typischer Situationen auf Grundlage der aktuellen Gesetzeslage. Ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Ich habe eine polizeiliche Vorladung erhalten
Ob Sie erscheinen müssen, hängt von Ihrer Rolle ab: Als Beschuldigter besteht bei einer polizeilichen Vorladung keine Pflicht zu erscheinen und keine Aussagepflicht. Als Zeuge besteht eine Pflicht zum Erscheinen vor Staatsanwaltschaft und Gericht, nicht jedoch vor der Polizei.
Rechtsgrundlage: § 136, § 163a StPO
Ich habe einen Strafbefehl erhalten
Gegen einen Strafbefehl kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einspruch eingelegt werden; dieser kann auch auf einzelne Punkte beschränkt werden. Wird die Frist versäumt, wird der Strafbefehl wie ein rechtskräftiges Urteil wirksam.
Rechtsgrundlage: § 410 StPO
Unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung. Bei einer bevorstehenden Frist empfehlen wir, sich umgehend bei uns zu melden.
Ich wurde vorläufig festgenommen
Werden Sie nicht wieder freigelassen, müssen Sie unverzüglich, spätestens am Tag nach der Festnahme, einem Richter vorgeführt werden. Dieser entscheidet über Freilassung oder den Erlass eines Haftbefehls.
Rechtsgrundlage: § 127, § 128 StPO
Sie erkennen sich wieder?
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Ablauf eines Strafverfahrens
- 01
Ermittlungsverfahren
Polizei und Staatsanwaltschaft klären den Sachverhalt auf, etwa durch Vorladung, Zeugenbefragung oder vorläufige Festnahme.
- 02
Zwischenverfahren
Bei hinreichendem Tatverdacht erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage oder beantragt einen Strafbefehl; das Gericht prüft die Eröffnung.
- 03
Hauptverhandlung
Vor Gericht werden Beweise erhoben und Zeugen gehört. Eine durchdachte Verteidigungsstrategie entscheidet häufig über den Ausgang.
- 04
Rechtsmittel
Gegen ein Urteil kommen Berufung oder Revision in Betracht, jeweils innerhalb enger gesetzlicher Fristen.
- 05
Strafvollstreckung
Nach Rechtskraft des Urteils kann über Bewährung, Ratenzahlung oder vorzeitige Entlassung verhandelt werden.
Häufige Fragen
Muss ich zu einer polizeilichen Vorladung erscheinen?
Als Beschuldigter sind Sie dazu nicht verpflichtet. Als Zeuge besteht grundsätzlich eine Pflicht zum Erscheinen vor der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht, nicht jedoch vor der Polizei.
Was ist der Unterschied zwischen Strafbefehl und Anklage?
Ein Strafbefehl ergeht schriftlich ohne Hauptverhandlung bei geringerer Schuld. Gegen ihn kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden.
Wie lange dauert ein Ermittlungsverfahren üblicherweise?
Das hängt stark vom Umfang der Ermittlungen ab und reicht von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten bei komplexen Sachverhalten.
Unser Service
- Umgehende Reaktion bei Festnahme, Haft oder Durchsuchung
- Prüfung von Vorladung und Strafbefehl vor jeder Aussage
- Akteneinsicht und eigenständige Beweiswürdigung
- Verteidigung in Hauptverhandlung, Berufung und Revision
- Persönliche Begleitung, damit Sie in jedem Schritt wissen, woran Sie sind
Vor einer Aussage sollte immer die Akte geprüft und eine Strategie festgelegt werden. Schweigen ist Ihr Recht und schadet Ihnen nicht.
Eine frühzeitige Beratung spart Zeit, Kosten und Nerven.
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